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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Ansbach

Zuständig für 58 Städte und Gemeinden mit rund 187.633 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen (Sachgebiet 33 - Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
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Website der Behörde
landkreis-ansbach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ansbach zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Ansbach?

Anschrift: Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach. Telefon: +49 981 468-0. E-Mail: auslamt@landratsamt-ansbach.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ansbach zuständig?

Für 58 Städte und Gemeinden, darunter Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber, Heilsbronn, Herrieden, Neuendettelsau, Wassertrüdingen, Bechhofen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Ansbach?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-ansbach.de/Themen/Ausl%C3%A4nderwesen-Integration/Ausl%C3%A4nderwesen/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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