Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Landsberg am Lech
Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 122.107 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Landsberg am Lech
Lechfeldstraße 120
86899 Landsberg am Lech
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8191 129-1540
- Öffnungszeiten
- Mo–Fr 08.00–12.00 Uhr; Di 14.00–16.00 Uhr; Do 14.00–18.00 Uhr; persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur mit Termin
- Fax
- +49 8191 129-1303
- Website der Behörde
- landkreis-landsberg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Landsberg am Lech zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Landsberg am Lech29.257 Einw.
- Dießen am Ammersee10.673 Einw.
- Kaufering9.957 Einw.
- Geltendorf5.817 Einw.
- Utting am Ammersee4.616 Einw.
- Penzing4.321 Einw.
- Fuchstal4.151 Einw.
- Weil4.022 Einw.
- Windach3.817 Einw.
- Schondorf am Ammersee3.776 Einw.
- Pürgen3.659 Einw.
- Denklingen2.881 Einw.
- Vilgertshofen2.788 Einw.
- Prittriching2.630 Einw.
- Igling2.531 Einw.
- Egling a. d. Paar2.444 Einw.
- Greifenberg2.187 Einw.
- Eresing2.066 Einw.
- Scheuring2.000 Einw.
- Hurlach1.947 Einw.
- Finning1.920 Einw.
- Hofstetten1.850 Einw.
- Obermeitingen1.756 Einw.
- Reichling1.753 Einw.
- Rott1.746 Einw.
- Eching am Ammersee1.620 Einw.
- Unterdießen1.522 Einw.
- Apfeldorf1.208 Einw.
- Thaining1.098 Einw.
- Kinsau1.055 Einw.
- Schwifting1.039 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Landsberg am Lech?
Anschrift: Lechfeldstraße 120, 86899 Landsberg am Lech. Telefon: +49 8191 129-1540. Öffnungszeiten: Mo–Fr 08.00–12.00 Uhr; Di 14.00–16.00 Uhr; Do 14.00–18.00 Uhr; persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur mit Termin. E-Mail: aufenthalt.erteilung@lra-ll.bayern.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Landsberg am Lech zuständig?
Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Landsberg am Lech, Dießen am Ammersee, Kaufering, Geltendorf, Utting am Ammersee, Penzing, Fuchstal, Weil und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Landsberg am Lech?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/landsbergamlech/select2?md=3
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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