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Bayern

Ausländerbehörde Schweinfurt

Zuständig für Schweinfurt. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Schweinfurt
Brückenstraße 14
97421 Schweinfurt
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Öffnungszeiten
Di 8.30-12 Uhr; Do 8.30-12 Uhr und 14-17 Uhr. Telefonzeiten: Mo-Mi 8-16.30 Uhr; Do 8-17 Uhr; Fr 8-13 Uhr
Website der Behörde
schweinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Schweinfurt?

Anschrift: Brückenstraße 14, 97421 Schweinfurt. Telefon: +49 9721 51-0. Öffnungszeiten: Di 8.30-12 Uhr; Do 8.30-12 Uhr und 14-17 Uhr. Telefonzeiten: Mo-Mi 8-16.30 Uhr; Do 8-17 Uhr; Fr 8-13 Uhr. E-Mail: auslaenderangelegenheiten@schweinfurt.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Schweinfurt?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.schweinfurt.de/rathaus-politik/aemter-services/serviceleistungen?detID=17946

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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