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Bayern

Ausländerbehörde Erlangen

Zuständig für Erlangen. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Erlangen
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
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Öffnungszeiten
Mo 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Di, Do, Fr 8:00–12:00 Uhr; Telefonische Erreichbarkeit: Di 13:30–15:00 Uhr, Mi 10:00–12:00 Uhr, Do 13:30–15:00 Uhr
Fax
+49 9131 86-2832
Website der Behörde
erlangen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Erlangen?

Anschrift: Rathausplatz 1, 91052 Erlangen. Telefon: +49 9131 86-1993. Öffnungszeiten: Mo 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Di, Do, Fr 8:00–12:00 Uhr; Telefonische Erreichbarkeit: Di 13:30–15:00 Uhr, Mi 10:00–12:00 Uhr, Do 13:30–15:00 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt.erlangen.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Erlangen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://erlangen.de/amt/37702

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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