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Bayern

Ausländerbehörde Regensburg

Zuständig für Regensburg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Abteilung Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Regensburg
Maximilianstraße 26
93047 Regensburg
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8.00–10.30 Uhr ohne Termin (Meldeangelegenheiten, Abholung fertiger elektronischer Aufenthaltstitel); alle anderen Anliegen nur nach Terminvereinbarung
Postanschrift
Postfach 11 06 43
93019 Regensburg
Website der Behörde
regensburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Regensburg?

Anschrift: Maximilianstraße 26, 93047 Regensburg. Telefon: +49 941 507-2777. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.00–10.30 Uhr ohne Termin (Meldeangelegenheiten, Abholung fertiger elektronischer Aufenthaltstitel); alle anderen Anliegen nur nach Terminvereinbarung. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Regensburg?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://regensburg.flexappoint.de/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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