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Bayern

Ausländerbehörde Rosenheim

Zuständig für Rosenheim.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Rosenheim
Königstraße 15
83022 Rosenheim
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Mo–Do 8–12.30 und 14–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Postanschrift
Postfach 1209
83013 Rosenheim
Website der Behörde
rosenheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Rosenheim?

Anschrift: Königstraße 15, 83022 Rosenheim. Telefon: +49 8031 365-8940. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Mo–Do 8–12.30 und 14–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@rosenheim.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Rosenheim?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.etermin.net/stadt-rosenheim-abh

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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