Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Augsburg
Zuständig für 46 Städte und Gemeinden mit rund 262.811 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Ausländerwesen und Integration.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 821 3102-0
- Öffnungszeiten
- Mo bis Fr 7:30–12:30 Uhr; Do 14:00–17:30 Uhr
- Website der Behörde
- landkreis-augsburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Augsburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Königsbrunn27.879 Einw.
- Gersthofen23.427 Einw.
- Neusäß22.904 Einw.
- Bobingen17.905 Einw.
- Stadtbergen15.649 Einw.
- Schwabmünchen15.277 Einw.
- Meitingen12.307 Einw.
- Diedorf10.699 Einw.
- Langweid a. Lech8.737 Einw.
- Untermeitingen7.789 Einw.
- Dinkelscherben6.797 Einw.
- Zusmarshausen6.655 Einw.
- Großaitingen5.331 Einw.
- Fischach5.001 Einw.
- Altenmünster4.776 Einw.
- Gablingen4.746 Einw.
- Gessertshausen4.450 Einw.
- Langerringen4.203 Einw.
- Thierhaupten4.100 Einw.
- Graben4.038 Einw.
- Welden3.849 Einw.
- Biberbach3.513 Einw.
- Wehringen3.183 Einw.
- Aystetten3.095 Einw.
- Klosterlechfeld3.008 Einw.
- Horgau2.953 Einw.
- Kutzenhausen2.726 Einw.
- Adelsried2.610 Einw.
- Nordendorf2.599 Einw.
- Langenneufnach1.891 Einw.
- Oberottmarshausen1.773 Einw.
- Westendorf1.710 Einw.
- Hiltenfingen1.637 Einw.
- Bonstetten1.609 Einw.
- Emersacker1.504 Einw.
- Mickhausen1.376 Einw.
- Kleinaitingen1.342 Einw.
- Ustersbach1.251 Einw.
- Ellgau1.179 Einw.
- Walkertshofen1.167 Einw.
- Ehingen1.163 Einw.
- Scherstetten1.092 Einw.
- Mittelneufnach1.076 Einw.
- Heretsried1.030 Einw.
- Allmannshofen965 Einw.
- Kühlenthal840 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Augsburg?
Anschrift: Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg. Telefon: +49 821 3102-0. Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7:30–12:30 Uhr; Do 14:00–17:30 Uhr. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Augsburg zuständig?
Für 46 Städte und Gemeinden, darunter Königsbrunn, Gersthofen, Neusäß, Bobingen, Stadtbergen, Schwabmünchen, Meitingen, Diedorf und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Augsburg?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://lra-augsburg.saas.smartcjm.com/m/ami/extern/calendar/?uid=5e0293e3-e240-4324-aeb2-7ce12389b33c
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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