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Schwabmünchen · Landkreis Augsburg · 15.277 Einwohner

Ausländerbehörde für Schwabmünchen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Augsburg mit Sitz in Augsburg.

Postleitzahlen in Schwabmünchen: 86830

Ausländerbehörde Landkreis Augsburg

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 7:30–12:30 Uhr; Do 14:00–17:30 Uhr
Website der Behörde
landkreis-augsburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Schwabmünchen zuständig?

Für Schwabmünchen (Landkreis Augsburg) ist die Ausländerbehörde Landkreis Augsburg zuständig, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Telefon +49 821 3102-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schwabmünchen?

Zur Gemeinde Schwabmünchen gehören die Postleitzahlen 86830. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Augsburg erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7:30–12:30 Uhr; Do 14:00–17:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Augsburg für