Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 101.043 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerrecht/Asylrecht.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9161 92-0
- Öffnungszeiten
- Mo, Di 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr
- Website der Behörde
- kreis-nea.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Neustadt a. d. Aisch13.294 Einw.
- Bad Windsheim12.446 Einw.
- Uffenheim6.431 Einw.
- Emskirchen5.854 Einw.
- Markt Erlbach5.557 Einw.
- Scheinfeld4.583 Einw.
- Diespeck3.724 Einw.
- Burgbernheim3.512 Einw.
- Uehlfeld3.125 Einw.
- Burghaslach2.702 Einw.
- Gerhardshofen2.534 Einw.
- Obernzenn2.462 Einw.
- Sugenheim2.328 Einw.
- Neuhof a. d. Zenn2.181 Einw.
- Ipsheim2.175 Einw.
- Dietersheim2.136 Einw.
- Dachsbach1.815 Einw.
- Markt Bibart1.806 Einw.
- Hagenbüchach1.661 Einw.
- Marktbergel1.637 Einw.
- Münchsteinach1.448 Einw.
- Wilhelmsdorf1.430 Einw.
- Gutenstetten1.324 Einw.
- Trautskirchen1.296 Einw.
- Baudenbach1.251 Einw.
- Markt Nordheim1.145 Einw.
- Langenfeld1.078 Einw.
- Ippesheim1.074 Einw.
- Ergersheim1.054 Einw.
- Oberscheinfeld1.047 Einw.
- Markt Taschendorf1.039 Einw.
- Weigenheim984 Einw.
- Simmershofen952 Einw.
- Illesheim945 Einw.
- Gollhofen883 Einw.
- Gallmersgarten751 Einw.
- Oberickelsheim715 Einw.
- Hemmersheim664 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim?
Anschrift: Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch. Telefon: +49 9161 92-0. Öffnungszeiten: Mo, Di 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@kreis-nea.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zuständig?
Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Neustadt a. d. Aisch, Bad Windsheim, Uffenheim, Emskirchen, Markt Erlbach, Scheinfeld, Diespeck, Burgbernheim und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/lra-neustadt/select2?md=3
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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