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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 101.043 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerrecht/Asylrecht.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
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Öffnungszeiten
Mo, Di 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr
Website der Behörde
kreis-nea.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim?

Anschrift: Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch. Telefon: +49 9161 92-0. Öffnungszeiten: Mo, Di 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@kreis-nea.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zuständig?

Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Neustadt a. d. Aisch, Bad Windsheim, Uffenheim, Emskirchen, Markt Erlbach, Scheinfeld, Diespeck, Burgbernheim und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/lra-neustadt/select2?md=3

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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