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Bad Windsheim · Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim · 12.446 Einwohner

Ausländerbehörde für Bad Windsheim

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim mit Sitz in Neustadt a.d.Aisch.

Postleitzahlen in Bad Windsheim: 91438

Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
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Öffnungszeiten
Mo, Di 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr
Website der Behörde
kreis-nea.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Bad Windsheim zuständig?

Für Bad Windsheim (Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zuständig, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Telefon +49 9161 92-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Windsheim?

Zur Gemeinde Bad Windsheim gehören die Postleitzahlen 91438. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim für