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Neustadt a. d. Aisch · Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim · 13.294 Einwohner

Ausländerbehörde für Neustadt a. d. Aisch

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim mit Sitz in Neustadt a.d.Aisch.

Postleitzahlen in Neustadt a. d. Aisch: 91413

Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
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Öffnungszeiten
Mo, Di 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr
Website der Behörde
kreis-nea.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neustadt a. d. Aisch zuständig?

Für Neustadt a. d. Aisch (Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zuständig, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Telefon +49 9161 92-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt a. d. Aisch?

Zur Gemeinde Neustadt a. d. Aisch gehören die Postleitzahlen 91413. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim für