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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 130.248 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
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Öffnungszeiten
Mo 7.30–12 und 13.30–18 Uhr; Di–Fr 7.30–12 Uhr; Vorsprache nach telefonischer oder E-Mail-Terminvereinbarung
Website der Behörde
lra-toelz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen?

Anschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz. Telefon: +49 8041 505-604. Öffnungszeiten: Mo 7.30–12 und 13.30–18 Uhr; Di–Fr 7.30–12 Uhr; Vorsprache nach telefonischer oder E-Mail-Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderamt@lra-toelz.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zuständig?

Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Geretsried, Bad Tölz, Wolfratshausen, Lenggries, Dietramszell, Egling, Münsing, Eurasburg und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lra-toelz.de/de/buergerservice-views/abteilungen/BAY:department:51529/auslaenderwesen/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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