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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Zuständig für 22 Städte und Gemeinden mit rund 89.296 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
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Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Mo–Do 08:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr; Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 8821 751-8382
Postanschrift
Postfach 15 63
82455 Garmisch-Partenkirchen
Website der Behörde
lra-gap.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen?

Anschrift: Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen. Telefon: +49 8821 751-316. Öffnungszeiten: Telefonsprechzeiten: Mo–Do 08:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr; Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: aufenthalt@lra-gap.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig?

Für 22 Städte und Gemeinden, darunter Garmisch-Partenkirchen, Murnau a. Staffelsee, Mittenwald, Oberammergau, Farchant, Grainau, Ohlstadt, Oberau und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lra-gap.de/de/auslaenderwesen.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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