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Murnau a. Staffelsee · Landkreis Garmisch-Partenkirchen · 11.994 Einwohner

Ausländerbehörde für Murnau a. Staffelsee

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen.

Postleitzahlen in Murnau a. Staffelsee: 82418

Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
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Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Mo–Do 08:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr; Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 8821 751-8382
Postanschrift
Postfach 15 63
82455 Garmisch-Partenkirchen
Website der Behörde
lra-gap.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Murnau a. Staffelsee zuständig?

Für Murnau a. Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) ist die Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon +49 8821 751-316.

Welche Postleitzahlen gehören zu Murnau a. Staffelsee?

Zur Gemeinde Murnau a. Staffelsee gehören die Postleitzahlen 82418. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonsprechzeiten: Mo–Do 08:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr; Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).