Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Regensburg
Zuständig für 41 Städte und Gemeinden mit rund 196.213 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Regensburg
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 941 4009-0
- Website der Behörde
- landkreis-regensburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Regensburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Regenstauf16.318 Einw.
- Neutraubling14.224 Einw.
- Lappersdorf13.419 Einw.
- Hemau9.408 Einw.
- Nittendorf8.920 Einw.
- Obertraubling8.779 Einw.
- Wenzenbach8.757 Einw.
- Schierling8.395 Einw.
- Sinzing7.332 Einw.
- Pentling6.328 Einw.
- Barbing5.861 Einw.
- Beratzhausen5.594 Einw.
- Tegernheim5.570 Einw.
- Zeitlarn5.463 Einw.
- Bernhardswald5.366 Einw.
- Laaber5.290 Einw.
- Wörth a. d. Donau5.196 Einw.
- Mintraching5.020 Einw.
- Donaustauf4.357 Einw.
- Thalmassing3.581 Einw.
- Pettendorf3.438 Einw.
- Alteglofsheim3.171 Einw.
- Pfatter3.119 Einw.
- Köfering2.847 Einw.
- Kallmünz2.810 Einw.
- Wiesent2.647 Einw.
- Sünching2.249 Einw.
- Brennberg2.082 Einw.
- Hagelstadt2.020 Einw.
- Aufhausen1.954 Einw.
- Deuerling1.953 Einw.
- Bach a. d. Donau1.932 Einw.
- Pielenhofen1.661 Einw.
- Brunn1.660 Einw.
- Pfakofen1.615 Einw.
- Duggendorf1.535 Einw.
- Wolfsegg1.515 Einw.
- Altenthann1.515 Einw.
- Mötzing1.408 Einw.
- Holzheim a. Forst1.077 Einw.
- Riekofen827 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Regensburg?
Anschrift: Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Telefon: +49 941 4009-0. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Regensburg zuständig?
Für 41 Städte und Gemeinden, darunter Regenstauf, Neutraubling, Lappersdorf, Hemau, Nittendorf, Obertraubling, Wenzenbach, Schierling und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Regensburg?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.landkreis-regensburg.de/B%C3%BCrgerservice/Online-Termin-buchen/Ausl%C3%A4nderamt/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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