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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Regensburg

Zuständig für 41 Städte und Gemeinden mit rund 196.213 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Regensburg
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
landkreis-regensburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Regensburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Regensburg?

Anschrift: Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Telefon: +49 941 4009-0. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Regensburg zuständig?

Für 41 Städte und Gemeinden, darunter Regenstauf, Neutraubling, Lappersdorf, Hemau, Nittendorf, Obertraubling, Wenzenbach, Schierling und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Regensburg?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.landkreis-regensburg.de/B%C3%BCrgerservice/Online-Termin-buchen/Ausl%C3%A4nderamt/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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