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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Miltenberg

Zuständig für 32 Städte und Gemeinden mit rund 127.547 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
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Öffnungszeiten
Mo, Di 8:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:30 Uhr; Do 8:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–12:30 Uhr; Termin empfohlen
Website der Behörde
landkreis-miltenberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Miltenberg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Miltenberg?

Anschrift: Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg. Telefon: +49 9371 501-0. Öffnungszeiten: Mo, Di 8:00–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:30 Uhr; Do 8:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–12:30 Uhr; Termin empfohlen. E-Mail: abh@lra-mil.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Miltenberg zuständig?

Für 32 Städte und Gemeinden, darunter Erlenbach a. Main, Miltenberg, Elsenfeld, Obernburg a. Main, Sulzbach a. Main, Klingenberg a. Main, Kleinwallstadt, Großheubach und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Miltenberg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/auslaenderwesen.html

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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