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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Aichach-Friedberg

Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 136.803 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen & Personenstandswesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Aichach-Friedberg
Münchener Straße 9
86551 Aichach
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Öffnungszeiten
Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr; Mo 14:00–16:00 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr
Fax
+49 8251 92371
Website der Behörde
lra-aic-fdb.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Aichach-Friedberg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Aichach-Friedberg?

Anschrift: Münchener Straße 9, 86551 Aichach. Telefon: +49 8251 92-0. Öffnungszeiten: Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr; Mo 14:00–16:00 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Aichach-Friedberg zuständig?

Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Friedberg, Aichach, Mering, Kissing, Pöttmes, Dasing, Affing, Aindling und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Aichach-Friedberg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lra-aic-fdb.de/migration/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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