Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn
Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 122.037 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn
Herzog-Friedrich-Straße 3
84453 Mühldorf a. Inn
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8631 699-0
- Öffnungszeiten
- Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–15.30 Uhr; Mi geschlossen; Vor-Ort-Termine nur nach Terminvereinbarung
- Fax
- +49 8631 699-699
- Website der Behörde
- lra-mue.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Waldkraiburg25.737 Einw.
- Mühldorf a. Inn22.503 Einw.
- Ampfing7.234 Einw.
- Haag i. OB6.532 Einw.
- Neumarkt-Sankt Veit6.334 Einw.
- Gars a. Inn4.021 Einw.
- Kraiburg a. Inn4.021 Einw.
- Mettenheim3.689 Einw.
- Schwindegg3.490 Einw.
- Buchbach3.371 Einw.
- Polling3.315 Einw.
- Aschau a. Inn3.245 Einw.
- Heldenstein2.821 Einw.
- Obertaufkirchen2.723 Einw.
- Rechtmehring2.102 Einw.
- Maitenbeth2.067 Einw.
- Unterreit1.768 Einw.
- Oberbergkirchen1.741 Einw.
- Reichertsheim1.721 Einw.
- Niedertaufkirchen1.439 Einw.
- Taufkirchen1.389 Einw.
- Egglkofen1.373 Einw.
- Kirchdorf1.339 Einw.
- Niederbergkirchen1.233 Einw.
- Zangberg1.182 Einw.
- Schönberg1.131 Einw.
- Rattenkirchen1.068 Einw.
- Erharting1.005 Einw.
- Lohkirchen841 Einw.
- Oberneukirchen839 Einw.
- Jettenbach763 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
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Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn?
Anschrift: Herzog-Friedrich-Straße 3, 84453 Mühldorf a. Inn. Telefon: +49 8631 699-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–15.30 Uhr; Mi geschlossen; Vor-Ort-Termine nur nach Terminvereinbarung. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn zuständig?
Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Waldkraiburg, Mühldorf a. Inn, Ampfing, Haag i. OB, Neumarkt-Sankt Veit, Gars a. Inn, Kraiburg a. Inn, Mettenheim und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://lra-muehldorf.saas.smartcjm.com/m/abh/extern/calendar/?uid=74ce0bf9-ed71-48ff-8012-6866afa2a766
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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