Ausländerbehörden.org

Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn

Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 122.037 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn
Herzog-Friedrich-Straße 3
84453 Mühldorf a. Inn
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–15.30 Uhr; Mi geschlossen; Vor-Ort-Termine nur nach Terminvereinbarung
Fax
+49 8631 699-699
Website der Behörde
lra-mue.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn?

Anschrift: Herzog-Friedrich-Straße 3, 84453 Mühldorf a. Inn. Telefon: +49 8631 699-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–15.30 Uhr; Mi geschlossen; Vor-Ort-Termine nur nach Terminvereinbarung. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn zuständig?

Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Waldkraiburg, Mühldorf a. Inn, Ampfing, Haag i. OB, Neumarkt-Sankt Veit, Gars a. Inn, Kraiburg a. Inn, Mettenheim und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://lra-muehldorf.saas.smartcjm.com/m/abh/extern/calendar/?uid=74ce0bf9-ed71-48ff-8012-6866afa2a766

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Bayern