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Waldkraiburg · Landkreis Mühldorf a. Inn · 25.737 Einwohner

Ausländerbehörde für Waldkraiburg

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn mit Sitz in Mühldorf a. Inn.

Postleitzahlen in Waldkraiburg: 84478

Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn
Herzog-Friedrich-Straße 3
84453 Mühldorf a. Inn
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–15.30 Uhr; Mi geschlossen; Vor-Ort-Termine nur nach Terminvereinbarung
Fax
+49 8631 699-699
Website der Behörde
lra-mue.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Waldkraiburg zuständig?

Für Waldkraiburg (Landkreis Mühldorf a. Inn) ist die Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn zuständig, Herzog-Friedrich-Straße 3, 84453 Mühldorf a. Inn, Telefon +49 8631 699-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Waldkraiburg?

Zur Gemeinde Waldkraiburg gehören die Postleitzahlen 84478. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Mühldorf a. Inn erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–15.30 Uhr; Mi geschlossen; Vor-Ort-Termine nur nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).