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Bayern

Ausländerbehörde Passau

Zuständig für Passau. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Passau
Dr.-Ernst-Derra-Straße 2
94036 Passau
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Website der Behörde
passau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Passau?

Anschrift: Dr.-Ernst-Derra-Straße 2, 94036 Passau. Telefon: +49 851 396-0. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail. E-Mail: auslaenderamt@passau.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Passau?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.passau.de/rathaus-buergerservice/rathaus-wegweiser/ordnung-sicherheit/amt-fuer-oeffentliche-ordnung/auslaenderamt/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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