Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach
Zuständig für 22 Städte und Gemeinden mit rund 71.518 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9221 707-0
- Öffnungszeiten
- Mo, Di 7:45–15:00 Uhr; Mi geschlossen; Do 7:45–17:30 Uhr; Fr 7:45–12:30 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung per E-Mail
- Fax
- +49 9221 707-240
- Postanschrift
- Postfach 2040
95307 Kulmbach - Website der Behörde
- landkreis-kulmbach.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Kulmbach26.625 Einw.
- Mainleus6.410 Einw.
- Thurnau4.053 Einw.
- Neudrossenfeld3.774 Einw.
- Himmelkron3.249 Einw.
- Marktleugast2.993 Einw.
- Stadtsteinach2.983 Einw.
- Neuenmarkt2.957 Einw.
- Kasendorf2.432 Einw.
- Wirsberg1.945 Einw.
- Untersteinach1.751 Einw.
- Presseck1.681 Einw.
- Trebgast1.501 Einw.
- Ködnitz1.452 Einw.
- Marktschorgast1.357 Einw.
- Wonsees1.139 Einw.
- Kupferberg1.049 Einw.
- Harsdorf959 Einw.
- Ludwigschorgast951 Einw.
- Rugendorf941 Einw.
- Grafengehaig847 Einw.
- Guttenberg469 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach?
Anschrift: Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach. Telefon: +49 9221 707-0. Öffnungszeiten: Mo, Di 7:45–15:00 Uhr; Mi geschlossen; Do 7:45–17:30 Uhr; Fr 7:45–12:30 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung per E-Mail. E-Mail: auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach zuständig?
Für 22 Städte und Gemeinden, darunter Kulmbach, Mainleus, Thurnau, Neudrossenfeld, Himmelkron, Marktleugast, Stadtsteinach, Neuenmarkt und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-kulmbach.de/service-verwaltung/buergerservice/digitale-antraege-merkblaetter-online-verfahren/auslaenderwesen
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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