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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach

Zuständig für 22 Städte und Gemeinden mit rund 71.518 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
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Öffnungszeiten
Mo, Di 7:45–15:00 Uhr; Mi geschlossen; Do 7:45–17:30 Uhr; Fr 7:45–12:30 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung per E-Mail
Fax
+49 9221 707-240
Postanschrift
Postfach 2040
95307 Kulmbach
Website der Behörde
landkreis-kulmbach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach?

Anschrift: Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach. Telefon: +49 9221 707-0. Öffnungszeiten: Mo, Di 7:45–15:00 Uhr; Mi geschlossen; Do 7:45–17:30 Uhr; Fr 7:45–12:30 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung per E-Mail. E-Mail: auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach zuständig?

Für 22 Städte und Gemeinden, darunter Kulmbach, Mainleus, Thurnau, Neudrossenfeld, Himmelkron, Marktleugast, Stadtsteinach, Neuenmarkt und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Kulmbach?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-kulmbach.de/service-verwaltung/buergerservice/digitale-antraege-merkblaetter-online-verfahren/auslaenderwesen

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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