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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Cham

Zuständig für 39 Städte und Gemeinden mit rund 128.534 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Cham
Rachelstraße 6
93413 Cham
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Öffnungszeiten
Mo bis Fr 7.30-12.00 Uhr; Di, Do 13.30-15.30 Uhr; auch während dieser Zeiten Termin vereinbaren
Fax
+49 9971 845-251
Website der Behörde
landkreis-cham.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Cham zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Cham?

Anschrift: Rachelstraße 6, 93413 Cham. Telefon: +49 9971 78-251. Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7.30-12.00 Uhr; Di, Do 13.30-15.30 Uhr; auch während dieser Zeiten Termin vereinbaren. E-Mail: abh@lra.landkreis-cham.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Cham zuständig?

Für 39 Städte und Gemeinden, darunter Cham, Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting, Waldmünchen, Traitsching, Neukirchen b. Hl.Blut, Falkenstein und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Cham?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.terminland.eu/lra.landkreis-cham/default.aspx?m=1002700&ll=5wF2&dpp=5wF2&dlgid=1000000044519581&step=1&dlg=1&a1000000041675466=1000000044519249&css=1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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