Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Cham
Zuständig für 39 Städte und Gemeinden mit rund 128.534 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Cham
Rachelstraße 6
93413 Cham
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9971 78-251
- Öffnungszeiten
- Mo bis Fr 7.30-12.00 Uhr; Di, Do 13.30-15.30 Uhr; auch während dieser Zeiten Termin vereinbaren
- Fax
- +49 9971 845-251
- Website der Behörde
- landkreis-cham.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Cham zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Cham17.433 Einw.
- Roding13.157 Einw.
- Furth im Wald8.659 Einw.
- Bad Kötzting7.494 Einw.
- Waldmünchen6.565 Einw.
- Traitsching4.237 Einw.
- Neukirchen b. Hl.Blut3.641 Einw.
- Falkenstein3.398 Einw.
- Eschlkam3.314 Einw.
- Rötz3.256 Einw.
- Schorndorf3.031 Einw.
- Wald2.991 Einw.
- Lam2.586 Einw.
- Chamerau2.498 Einw.
- Weiding2.424 Einw.
- Arrach2.314 Einw.
- Walderbach2.311 Einw.
- Miltach2.283 Einw.
- Stamsried2.243 Einw.
- Runding2.234 Einw.
- Pemfling2.161 Einw.
- Zandt2.057 Einw.
- Willmering2.020 Einw.
- Waffenbrunn2.019 Einw.
- Arnschwang2.005 Einw.
- Schönthal1.951 Einw.
- Blaibach1.891 Einw.
- Hohenwarth1.890 Einw.
- Tiefenbach1.871 Einw.
- Zell1.834 Einw.
- Lohberg1.827 Einw.
- Rimbach1.795 Einw.
- Rettenbach1.788 Einw.
- Michelsneukirchen1.732 Einw.
- Grafenwiesen1.543 Einw.
- Reichenbach1.294 Einw.
- Pösing1.012 Einw.
- Treffelstein979 Einw.
- Gleißenberg796 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Cham?
Anschrift: Rachelstraße 6, 93413 Cham. Telefon: +49 9971 78-251. Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7.30-12.00 Uhr; Di, Do 13.30-15.30 Uhr; auch während dieser Zeiten Termin vereinbaren. E-Mail: abh@lra.landkreis-cham.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Cham zuständig?
Für 39 Städte und Gemeinden, darunter Cham, Roding, Furth im Wald, Bad Kötzting, Waldmünchen, Traitsching, Neukirchen b. Hl.Blut, Falkenstein und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Cham?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.terminland.eu/lra.landkreis-cham/default.aspx?m=1002700&ll=5wF2&dpp=5wF2&dlgid=1000000044519581&step=1&dlg=1&a1000000041675466=1000000044519249&css=1
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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