Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Aschaffenburg
Zuständig für 32 Städte und Gemeinden mit rund 170.945 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Fachbereich 45 - Ausländerrecht, Personenstandswesen, Integration).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Aschaffenburg
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6021 394-0
- Fax
- +49 6021 394-952
- Postanschrift
- Postfach 100747
63705 Aschaffenburg - Website der Behörde
- landkreis-aschaffenburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Aschaffenburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Alzenau18.034 Einw.
- Großostheim15.873 Einw.
- Hösbach13.046 Einw.
- Mömbris11.202 Einw.
- Goldbach9.857 Einw.
- Mainaschaff8.721 Einw.
- Kahl a. Main8.457 Einw.
- Kleinostheim8.360 Einw.
- Haibach8.019 Einw.
- Stockstadt a. Main7.837 Einw.
- Karlstein a. Main7.590 Einw.
- Bessenbach5.425 Einw.
- Laufach5.075 Einw.
- Schöllkrippen4.136 Einw.
- Waldaschaff4.106 Einw.
- Johannesberg4.079 Einw.
- Sailauf3.555 Einw.
- Glattbach3.186 Einw.
- Heigenbrücken2.207 Einw.
- Mespelbrunn2.193 Einw.
- Heimbuchenthal2.140 Einw.
- Geiselbach2.080 Einw.
- Krombach2.048 Einw.
- Westerngrund1.968 Einw.
- Dammbach1.938 Einw.
- Kleinkahl1.803 Einw.
- Weibersbrunn1.752 Einw.
- Rothenbuch1.680 Einw.
- Blankenbach1.485 Einw.
- Sommerkahl1.256 Einw.
- Wiesen1.018 Einw.
- Heinrichsthal819 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Aschaffenburg?
Anschrift: Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg. Telefon: +49 6021 394-0. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Aschaffenburg zuständig?
Für 32 Städte und Gemeinden, darunter Alzenau, Großostheim, Hösbach, Mömbris, Goldbach, Mainaschaff, Kahl a. Main, Kleinostheim und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Aschaffenburg?
Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.terminland.de/auslaenderamt-und-einbuergerungen-ab
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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