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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Passau

Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 194.699 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerrecht (SG 42 Personenstands- und Ausländerwesen).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Passau
Domplatz 11
94032 Passau
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung; Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr; Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Fax
+49 851 397-4342
Website der Behörde
landkreis-passau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Passau zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Passau?

Anschrift: Domplatz 11, 94032 Passau. Telefon: +49 851 397-0. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung; Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr; Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@landkreis-passau.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Passau zuständig?

Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Vilshofen an der Donau, Pocking, Hauzenberg, Bad Griesbach i. Rottal, Fürstenzell, Bad Füssing, Ortenburg, Ruhstorf a. d. Rott und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Passau?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-passau.de/landkreis-verwaltung-politik/behoerdenwegweiser/aufgaben-und-zustaendigkeiten/?auslaenderrecht&orga=61457

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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