Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Passau
Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 194.699 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerrecht (SG 42 Personenstands- und Ausländerwesen).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Passau
Domplatz 11
94032 Passau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 851 397-0
- Öffnungszeiten
- Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung; Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr; Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Fax
- +49 851 397-4342
- Website der Behörde
- landkreis-passau.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Passau zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Vilshofen an der Donau18.084 Einw.
- Pocking16.414 Einw.
- Hauzenberg11.965 Einw.
- Bad Griesbach i. Rottal8.952 Einw.
- Fürstenzell8.565 Einw.
- Bad Füssing7.981 Einw.
- Ortenburg7.330 Einw.
- Ruhstorf a. d. Rott7.115 Einw.
- Tiefenbach6.650 Einw.
- Salzweg6.533 Einw.
- Hutthurm6.332 Einw.
- Untergriesbach6.033 Einw.
- Wegscheid5.394 Einw.
- Windorf5.005 Einw.
- Rotthalmünster4.676 Einw.
- Neuburg a. Inn4.496 Einw.
- Büchlberg4.371 Einw.
- Aldersbach4.310 Einw.
- Tittling4.197 Einw.
- Eging a. See4.168 Einw.
- Thyrnau4.150 Einw.
- Obernzell3.638 Einw.
- Hofkirchen3.534 Einw.
- Fürstenstein3.492 Einw.
- Neuhaus a. Inn3.419 Einw.
- Ruderting3.063 Einw.
- Aidenbach3.005 Einw.
- Neukirchen vorm Wald2.996 Einw.
- Kirchham2.763 Einw.
- Aicha vorm Wald2.474 Einw.
- Haarbach2.456 Einw.
- Breitenberg1.972 Einw.
- Kößlarn1.867 Einw.
- Tettenweis1.866 Einw.
- Witzmannsberg1.548 Einw.
- Sonnen1.441 Einw.
- Malching1.229 Einw.
- Beutelsbach1.215 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Passau?
Anschrift: Domplatz 11, 94032 Passau. Telefon: +49 851 397-0. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung; Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr; Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@landkreis-passau.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Passau zuständig?
Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Vilshofen an der Donau, Pocking, Hauzenberg, Bad Griesbach i. Rottal, Fürstenzell, Bad Füssing, Ortenburg, Ruhstorf a. d. Rott und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Passau?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-passau.de/landkreis-verwaltung-politik/behoerdenwegweiser/aufgaben-und-zustaendigkeiten/?auslaenderrecht&orga=61457
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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