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Bayern

Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 96.049 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
neustadt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift. Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab?

Anschrift: Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab. Telefon: +49 9602 79-0. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab zuständig?

Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Vohenstrauß, Grafenwöhr, Neustadt a. d. Waldnaab, Windischeschenbach, Altenstadt a. d. Waldnaab, Eschenbach i. d. OPf., Pressath, Weiherhammer und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.neustadt.de/landratsamt/abteilungen-und-sachgebiete/auslaenderrecht-personenstandswesen/auslaenderamt/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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