Bayern
Ausländerbehörde Landkreis Traunstein
Zuständig für 35 Städte und Gemeinden mit rund 175.144 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 861 58-363
- Fax
- +49 861 58-9639
- Website der Behörde
- traunstein.com
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Traunstein zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Traunstein20.877 Einw.
- Traunreut20.379 Einw.
- Trostberg11.337 Einw.
- Siegsdorf8.314 Einw.
- Waging a. See7.007 Einw.
- Grassau6.910 Einw.
- Ruhpolding6.772 Einw.
- Tittmoning5.826 Einw.
- Tacherting5.643 Einw.
- Übersee5.013 Einw.
- Chieming4.778 Einw.
- Inzell4.704 Einw.
- Bergen4.592 Einw.
- Seeon-Seebruck4.490 Einw.
- Obing4.441 Einw.
- Fridolfing4.337 Einw.
- Grabenstätt4.324 Einw.
- Altenmarkt a. d. Alz4.141 Einw.
- Schnaitsee3.679 Einw.
- Unterwössen3.633 Einw.
- Palling3.555 Einw.
- Kirchanschöring3.338 Einw.
- Surberg3.265 Einw.
- Marquartstein3.030 Einw.
- Engelsberg2.485 Einw.
- Nußdorf2.340 Einw.
- Petting2.250 Einw.
- Reit im Winkl2.161 Einw.
- Taching a. See2.087 Einw.
- Pittenhart1.899 Einw.
- Vachendorf1.755 Einw.
- Schleching1.743 Einw.
- Wonneberg1.549 Einw.
- Kienberg1.373 Einw.
- Staudach-Egerndach1.117 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Traunstein?
Anschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein. Telefon: +49 861 58-363.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Traunstein zuständig?
Für 35 Städte und Gemeinden, darunter Traunstein, Traunreut, Trostberg, Siegsdorf, Waging a. See, Grassau, Ruhpolding, Tittmoning und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Traunstein?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.traunstein.com/buergerservice/auslaenderbehoerde
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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