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Landau a. d. Isar · Landkreis Dingolfing-Landau · 14.801 Einwohner

Ausländerbehörde für Landau a. d. Isar

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau mit Sitz in Dingolfing.

Postleitzahlen in Landau a. d. Isar: 94405

Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8–12 Uhr und 13.30–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr
Website der Behörde
dingolfing-landau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Landau a. d. Isar zuständig?

Für Landau a. d. Isar (Landkreis Dingolfing-Landau) ist die Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau zuständig, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, Telefon +49 8731 87-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Landau a. d. Isar?

Zur Gemeinde Landau a. d. Isar gehören die Postleitzahlen 94405. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Dingolfing-Landau erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8–12 Uhr und 13.30–16 Uhr; Mi, Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).