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Füssen · Landkreis Ostallgäu · 15.287 Einwohner

Ausländerbehörde für Füssen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu mit Sitz in Marktoberdorf.

Postleitzahlen in Füssen: 87629

Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
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Öffnungszeiten
Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–16:00 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–17:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr; Besuch nur mit Termin
Website der Behörde
ostallgaeu.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Füssen zuständig?

Für Füssen (Landkreis Ostallgäu) ist die Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu zuständig, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf, Telefon +49 8342 911-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Füssen?

Zur Gemeinde Füssen gehören die Postleitzahlen 87629. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–16:00 Uhr; Mi 7:30–12:30 Uhr; Do 7:30–17:30 Uhr; Fr 7:30–12:30 Uhr; Besuch nur mit Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Ostallgäu für