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Stephanskirchen · Landkreis Rosenheim · 10.558 Einwohner

Ausländerbehörde für Stephanskirchen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.

Postleitzahlen in Stephanskirchen: 83071

Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
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Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr 07:30–12:00 Uhr; Di, Do 07:30–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr (Zeiten laut PVOG)
Fax
+49 8031 392-9001
Website der Behörde
landkreis-rosenheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift. Öffnungszeiten laut Landesportal.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Stephanskirchen zuständig?

Für Stephanskirchen (Landkreis Rosenheim) ist die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim zuständig, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 392-5252.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stephanskirchen?

Zur Gemeinde Stephanskirchen gehören die Postleitzahlen 83071. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 07:30–12:00 Uhr; Di, Do 07:30–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr (Zeiten laut PVOG).

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim für