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Feldkirchen-Westerham · Landkreis Rosenheim · 10.742 Einwohner

Ausländerbehörde für Feldkirchen-Westerham

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.

Postleitzahlen in Feldkirchen-Westerham: 83620

Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
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Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr 07:30–12:00 Uhr; Di, Do 07:30–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr (Zeiten laut PVOG)
Fax
+49 8031 392-9001
Website der Behörde
landkreis-rosenheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift. Öffnungszeiten laut Landesportal.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Feldkirchen-Westerham zuständig?

Für Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim) ist die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim zuständig, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 392-5252.

Welche Postleitzahlen gehören zu Feldkirchen-Westerham?

Zur Gemeinde Feldkirchen-Westerham gehören die Postleitzahlen 83620. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 07:30–12:00 Uhr; Di, Do 07:30–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr (Zeiten laut PVOG).

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Rosenheim für