Werneck · Landkreis Schweinfurt · 10.051 Einwohner
Ausländerbehörde für Werneck
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt mit Sitz in Schweinfurt.
Postleitzahlen in Werneck: 97440
Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9721 55-0
- Öffnungszeiten
- Mo 08:00–12:00 Uhr; Di 08:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 08:00–12:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr; Fr 08:00–12:00 Uhr
- auslaenderamt@lrasw.de
- Website der Behörde
- landkreis-schweinfurt.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Werneck zuständig?
Für Werneck (Landkreis Schweinfurt) ist die Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt zuständig, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, Telefon +49 9721 55-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Werneck?
Zur Gemeinde Werneck gehören die Postleitzahlen 97440. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo 08:00–12:00 Uhr; Di 08:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 08:00–12:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr; Fr 08:00–12:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).