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Werneck · Landkreis Schweinfurt · 10.051 Einwohner

Ausländerbehörde für Werneck

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt mit Sitz in Schweinfurt.

Postleitzahlen in Werneck: 97440

Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
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Öffnungszeiten
Mo 08:00–12:00 Uhr; Di 08:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 08:00–12:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr; Fr 08:00–12:00 Uhr
Website der Behörde
landkreis-schweinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Werneck zuständig?

Für Werneck (Landkreis Schweinfurt) ist die Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt zuständig, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, Telefon +49 9721 55-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Werneck?

Zur Gemeinde Werneck gehören die Postleitzahlen 97440. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Schweinfurt erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 08:00–12:00 Uhr; Di 08:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 08:00–12:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr; Fr 08:00–12:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).