Gardelegen · Altmarkkreis Salzwedel · 21.822 Einwohner
Ausländerbehörde für Gardelegen
Zuständig ist die Ausländerbehörde Altmarkkreis Salzwedel mit Sitz in Hansestadt Salzwedel.
Postleitzahlen in Gardelegen: 39638, 39649
Ausländerbehörde Altmarkkreis Salzwedel
- Anschrift
- Ausländerbehörde Altmarkkreis Salzwedel
Karl-Marx-Straße 32
29410 Hansestadt Salzwedel
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3901 84 00
- Öffnungszeiten
- Sprechzeiten: Di 08:30–11:30 Uhr und 13:00–17:30 Uhr; Do 08:30–11:30 Uhr und 13.00–15:00 Uhr; ohne Termin nur Abgabe von Unterlagen, Adressänderungen oder Dokumentenverlängerungen
- abh@altmarkkreis.de
- Website der Behörde
- altmarkkreis-salzwedel.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Gardelegen zuständig?
Für Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) ist die Ausländerbehörde Altmarkkreis Salzwedel zuständig, Karl-Marx-Straße 32, 29410 Hansestadt Salzwedel, Telefon +49 3901 84 00.
Welche Postleitzahlen gehören zu Gardelegen?
Zur Gemeinde Gardelegen gehören die Postleitzahlen 39638, 39649. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Altmarkkreis Salzwedel erreichbar?
Öffnungszeiten: Sprechzeiten: Di 08:30–11:30 Uhr und 13:00–17:30 Uhr; Do 08:30–11:30 Uhr und 13.00–15:00 Uhr; ohne Termin nur Abgabe von Unterlagen, Adressänderungen oder Dokumentenverlängerungen.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).