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Grafschaft · Landkreis Ahrweiler · 10.817 Einwohner

Ausländerbehörde für Grafschaft

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Ahrweiler mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Postleitzahlen in Grafschaft: 53501

Ausländerbehörde Landkreis Ahrweiler

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Ahrweiler
Wilhelmstraße 24–30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Öffnungszeiten
Mo–Mi und Fr 7:30–12:00 Uhr; Do 7:30–18:00 Uhr durchgehend; Terminvereinbarung erforderlich
Website der Behörde
kreis-ahrweiler.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Grafschaft zuständig?

Für Grafschaft (Landkreis Ahrweiler) ist die Ausländerbehörde Landkreis Ahrweiler zuständig, Wilhelmstraße 24–30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon +49 2641 975-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Grafschaft?

Zur Gemeinde Grafschaft gehören die Postleitzahlen 53501. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Ahrweiler erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo–Mi und Fr 7:30–12:00 Uhr; Do 7:30–18:00 Uhr durchgehend; Terminvereinbarung erforderlich.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Ahrweiler für