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Großenhain · Landkreis Meißen · 18.183 Einwohner

Ausländerbehörde für Großenhain

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Meißen mit Sitz in Meißen.

Postleitzahlen in Großenhain: 01558, 01561

Ausländerbehörde Landkreis Meißen

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Meißen
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
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Öffnungszeiten
Mo 9:00–11:30 Uhr; Di 9:00–11:30 Uhr und 13:00–17:00 Uhr (mit Termin bis 18:00 Uhr); Do 9:00–11:30 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Mi, Fr geschlossen; persönliche Gespräche nach Terminvereinbarung
Postanschrift
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Website der Behörde
kreis-meissen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Großenhain zuständig?

Für Großenhain (Landkreis Meißen) ist die Ausländerbehörde Landkreis Meißen zuständig, Brauhausstraße 21, 01662 Meißen, Telefon +49 3521 725-1702.

Welche Postleitzahlen gehören zu Großenhain?

Zur Gemeinde Großenhain gehören die Postleitzahlen 01558, 01561. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Meißen erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 9:00–11:30 Uhr; Di 9:00–11:30 Uhr und 13:00–17:00 Uhr (mit Termin bis 18:00 Uhr); Do 9:00–11:30 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Mi, Fr geschlossen; persönliche Gespräche nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Meißen für