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Sachsen

Ausländerbehörde Landkreis Meißen

Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 239.221 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Meißen
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
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Öffnungszeiten
Mo 9:00–11:30 Uhr; Di 9:00–11:30 Uhr und 13:00–17:00 Uhr (mit Termin bis 18:00 Uhr); Do 9:00–11:30 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Mi, Fr geschlossen; persönliche Gespräche nach Terminvereinbarung
Postanschrift
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Website der Behörde
kreis-meissen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Meißen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Meißen?

Anschrift: Brauhausstraße 21, 01662 Meißen. Telefon: +49 3521 725-1702. Öffnungszeiten: Mo 9:00–11:30 Uhr; Di 9:00–11:30 Uhr und 13:00–17:00 Uhr (mit Termin bis 18:00 Uhr); Do 9:00–11:30 Uhr und 13:00–17:00 Uhr; Mi, Fr geschlossen; persönliche Gespräche nach Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderamt@kreis-meissen.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Meißen zuständig?

Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Radebeul, Riesa, Meißen, Coswig, Großenhain, Weinböhla, Nossen, Klipphausen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Meißen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Verwaltung/Ausl%C3%A4nderamt/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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