Ausländerbehörden.org

Sachsen

Ausländerbehörde Erzgebirgskreis

Zuständig für 59 Städte und Gemeinden mit rund 318.394 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Sachgebiet Aufenthaltsrecht und Personenstandsaufsicht (Referat Migration und Personenstandsaufsicht).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Mi ohne Eintrag); persönliche Vorsprache beim Sachbearbeiter nur mit festem Termin; allgemeine Anliegen in der Servicestelle Migration innerhalb der Sprechzeiten ohne Termin
Fax
+49 3733 831 5228
Website der Behörde
erzgebirgskreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Erzgebirgskreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Erzgebirgskreis?

Anschrift: Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz. Telefon: +49 3733 831 5050. Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Mi ohne Eintrag); persönliche Vorsprache beim Sachbearbeiter nur mit festem Termin; allgemeine Anliegen in der Servicestelle Migration innerhalb der Sprechzeiten ohne Termin. E-Mail: aufenthaltsrecht@kreis-erz.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Erzgebirgskreis zuständig?

Für 59 Städte und Gemeinden, darunter Aue-Bad Schlema, Annaberg-Buchholz, Marienberg, Schwarzenberg/Erzgeb., Schneeberg, Zwönitz, Stollberg/Erzgeb., Oelsnitz/Erzgeb. und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Erzgebirgskreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/struktur-aufgaben/aemter-von-a-bis-z/aufenthaltsrecht-und-personenstandsaufsicht

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Sachsen