Sachsen
Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Zuständig für 36 Städte und Gemeinden mit rund 243.996 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländer- & Asylrecht.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3501 515-4266
- Öffnungszeiten
- Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Mi geschlossen; Do 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; um vorherige Terminabstimmung wird gebeten
- Website der Behörde
- landratsamt-pirna.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Pirna40.128 Einw.
- Freital39.281 Einw.
- Heidenau16.686 Einw.
- Wilsdruff14.583 Einw.
- Dippoldiswalde13.915 Einw.
- Neustadt in Sachsen11.810 Einw.
- Bannewitz11.122 Einw.
- Sebnitz9.421 Einw.
- Altenberg7.462 Einw.
- Klingenberg6.588 Einw.
- Glashütte6.414 Einw.
- Dohna6.030 Einw.
- Stolpen5.436 Einw.
- Bad Gottleuba-Berggießhübel5.367 Einw.
- Tharandt5.170 Einw.
- Kreischa4.629 Einw.
- Rabenau4.359 Einw.
- Dürrröhrsdorf-Dittersbach4.269 Einw.
- Bad Schandau3.346 Einw.
- Hohnstein3.150 Einw.
- Lohmen2.994 Einw.
- Struppen2.386 Einw.
- Königstein/Sächs. Schw.2.151 Einw.
- Bahretal2.082 Einw.
- Dohma2.009 Einw.
- Müglitztal1.900 Einw.
- Gohrisch1.744 Einw.
- Stadt Wehlen1.538 Einw.
- Rosenthal-Bielatal1.521 Einw.
- Reinhardtsdorf-Schöna1.267 Einw.
- Liebstadt1.207 Einw.
- Dorfhain1.052 Einw.
- Hartmannsdorf-Reichenau1.040 Einw.
- Rathmannsdorf882 Einw.
- Hermsdorf/Erzgeb.725 Einw.
- Rathen332 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?
Anschrift: Schloßhof 2/4, 01796 Pirna. Telefon: +49 3501 515-4266. Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Mi geschlossen; Do 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; um vorherige Terminabstimmung wird gebeten. E-Mail: auslaenderrecht@landratsamt-pirna.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig?
Für 36 Städte und Gemeinden, darunter Pirna, Freital, Heidenau, Wilsdruff, Dippoldiswalde, Neustadt in Sachsen, Bannewitz, Sebnitz und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landratsamt-pirna.de/auslaender-und-asylrecht.html
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Sachsen
- Ausländerbehörde Chemnitz
- Ausländerbehörde Erzgebirgskreis
- Ausländerbehörde Landkreis Mittelsachsen
- Ausländerbehörde Vogtlandkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Zwickau
- Ausländerbehörde Dresden
- Ausländerbehörde Landkreis Bautzen
- Ausländerbehörde Landkreis Görlitz
- Ausländerbehörde Landkreis Meißen
- Ausländerbehörde Leipzig
- Ausländerbehörde Landkreis Leipzig
- Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen