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Sachsen

Ausländerbehörde Dresden

Zuständig für Dresden.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Dresden
Lingnerallee 3
01069 Dresden
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Öffnungszeiten
Keine allgemeinen Öffnungszeiten; Besuch nur mit Termin (Hotline 0351-4886009 oder E-Mail)
Website der Behörde
dresden.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Dresden?

Anschrift: Lingnerallee 3, 01069 Dresden. Telefon: +49 351 4886009. Öffnungszeiten: Keine allgemeinen Öffnungszeiten; Besuch nur mit Termin (Hotline 0351-4886009 oder E-Mail). E-Mail: auslaenderbehoerde@dresden.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Dresden?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/auslaenderangelegenheiten-terminabsprachen.php

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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