Sachsen
Ausländerbehörde Landkreis Zwickau
Zuständig für 33 Städte und Gemeinden mit rund 306.793 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Zwickau
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 375 4402-0
- Öffnungszeiten
- Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich
- Fax
- +49 375 4402-24189
- Website der Behörde
- landkreis-zwickau.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Zwickau87.410 Einw.
- Limbach-Oberfrohna23.673 Einw.
- Glauchau21.442 Einw.
- Werdau20.520 Einw.
- Crimmitschau18.272 Einw.
- Hohenstein-Ernstthal13.788 Einw.
- Meerane13.567 Einw.
- Lichtenstein/Sa.10.875 Einw.
- Mülsen10.613 Einw.
- Wilkau-Haßlau9.418 Einw.
- Kirchberg7.678 Einw.
- Reinsdorf7.009 Einw.
- Lichtentanne5.958 Einw.
- Oberlungwitz5.716 Einw.
- Fraureuth5.003 Einw.
- Callenberg4.669 Einw.
- Hartenstein4.411 Einw.
- Waldenburg3.941 Einw.
- Neukirchen/Pleiße3.761 Einw.
- Gersdorf3.659 Einw.
- Wildenfels3.452 Einw.
- Langenbernsdorf3.392 Einw.
- St. Egidien3.077 Einw.
- Langenweißbach2.356 Einw.
- Niederfrohna2.182 Einw.
- Bernsdorf2.083 Einw.
- Crinitzberg1.753 Einw.
- Remse1.609 Einw.
- Hartmannsdorf b. Kirchberg1.320 Einw.
- Dennheritz1.266 Einw.
- Hirschfeld1.040 Einw.
- Oberwiera1.025 Einw.
- Schönberg855 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau?
Anschrift: Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau. Telefon: +49 375 4402-0. Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich. E-Mail: auslaender@landkreis-zwickau.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau zuständig?
Für 33 Städte und Gemeinden, darunter Zwickau, Limbach-Oberfrohna, Glauchau, Werdau, Crimmitschau, Hohenstein-Ernstthal, Meerane, Lichtenstein/Sa. und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Zwickau?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-zwickau.de/detail?type=BHW&id=81
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Sachsen
- Ausländerbehörde Chemnitz
- Ausländerbehörde Erzgebirgskreis
- Ausländerbehörde Landkreis Mittelsachsen
- Ausländerbehörde Vogtlandkreis
- Ausländerbehörde Dresden
- Ausländerbehörde Landkreis Bautzen
- Ausländerbehörde Landkreis Görlitz
- Ausländerbehörde Landkreis Meißen
- Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Ausländerbehörde Leipzig
- Ausländerbehörde Landkreis Leipzig
- Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen