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Lichtenstein/Sa. · Landkreis Zwickau · 10.875 Einwohner

Ausländerbehörde für Lichtenstein/Sa.

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau mit Sitz in Zwickau.

Postleitzahlen in Lichtenstein/Sa.: 09350

Ausländerbehörde Landkreis Zwickau

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Zwickau
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
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Öffnungszeiten
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich
Fax
+49 375 4402-24189
Website der Behörde
landkreis-zwickau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Lichtenstein/Sa. zuständig?

Für Lichtenstein/Sa. (Landkreis Zwickau) ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau zuständig, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon +49 375 4402-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lichtenstein/Sa.?

Zur Gemeinde Lichtenstein/Sa. gehören die Postleitzahlen 09350. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau erreichbar?

Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau für