Glauchau · Landkreis Zwickau · 21.442 Einwohner
Ausländerbehörde für Glauchau
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau mit Sitz in Zwickau.
Postleitzahlen in Glauchau: 08371
Ausländerbehörde Landkreis Zwickau
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Zwickau
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 375 4402-0
- Öffnungszeiten
- Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich
- Fax
- +49 375 4402-24189
- Website der Behörde
- landkreis-zwickau.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Glauchau zuständig?
Für Glauchau (Landkreis Zwickau) ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau zuständig, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon +49 375 4402-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Glauchau?
Zur Gemeinde Glauchau gehören die Postleitzahlen 08371. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau erreichbar?
Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).