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Werdau · Landkreis Zwickau · 20.520 Einwohner

Ausländerbehörde für Werdau

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau mit Sitz in Zwickau.

Postleitzahlen in Werdau: 08412, 08459

Ausländerbehörde Landkreis Zwickau

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Zwickau
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
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Öffnungszeiten
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich
Fax
+49 375 4402-24189
Website der Behörde
landkreis-zwickau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Werdau zuständig?

Für Werdau (Landkreis Zwickau) ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau zuständig, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon +49 375 4402-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Werdau?

Zur Gemeinde Werdau gehören die Postleitzahlen 08412, 08459. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau erreichbar?

Öffnungszeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–15 Uhr; Mo, Mi, Fr geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Zwickau für