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Sachsen

Ausländerbehörde Chemnitz

Zuständig für Chemnitz. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Chemnitz
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 371 488 3499
Website der Behörde
chemnitz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Chemnitz?

Anschrift: Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz. Telefon: +49 371 488 3371. E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-chemnitz.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Chemnitz?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.chemnitz.de/de/leben-in-chemnitz/auslaender-und-migranten/informationen-zum-auslaenderrecht

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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