Ausländerbehörden.org

Sachsen

Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 199.422 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Migration und Ausländerrecht.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung; Di 8.30–11.30 Uhr und 13–19 Uhr; Do 8.30–11.30 Uhr und 13–16 Uhr
Fax
+49 3421 758-855310
Website der Behörde
landkreis-nordsachsen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen?

Anschrift: Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch. Telefon: +49 3421 758-0. Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung; Di 8.30–11.30 Uhr und 13–19 Uhr; Do 8.30–11.30 Uhr und 13–16 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@lra-nordsachsen.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Delitzsch, Torgau, Schkeuditz, Eilenburg, Taucha, Oschatz, Bad Düben, Belgern-Schildau und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Haus der Wirtschaft, Delitzsch.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-nordsachsen.de/was-erledige-ich-wo/dezernat/amt-fuer-migration-und-auslaenderrecht

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Sachsen