Sachsen
Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen
Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 199.422 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Migration und Ausländerrecht.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3421 758-0
- Öffnungszeiten
- Nur nach Terminvereinbarung; Di 8.30–11.30 Uhr und 13–19 Uhr; Do 8.30–11.30 Uhr und 13–16 Uhr
- Fax
- +49 3421 758-855310
- Website der Behörde
- landkreis-nordsachsen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.
Weitere Standorte
- Haus der WirtschaftAugust-Bebel-Straße 2, 04509 DelitzschAuf den Seiten als Standort einzelner Sachbearbeiter genannt; Funktion für Besucher unklar
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Delitzsch25.895 Einw.
- Torgau19.992 Einw.
- Schkeuditz18.905 Einw.
- Eilenburg16.539 Einw.
- Taucha15.866 Einw.
- Oschatz14.184 Einw.
- Bad Düben7.713 Einw.
- Belgern-Schildau7.363 Einw.
- Wiedemar5.544 Einw.
- Mügeln5.505 Einw.
- Rackwitz5.452 Einw.
- Wermsdorf5.148 Einw.
- Mockrehna4.884 Einw.
- Beilrode4.161 Einw.
- Krostitz4.151 Einw.
- Dahlen4.144 Einw.
- Doberschütz4.057 Einw.
- Laußig3.561 Einw.
- Jesewitz3.036 Einw.
- Liebschützberg2.844 Einw.
- Zschepplin2.821 Einw.
- Schönwölkau2.676 Einw.
- Dommitzsch2.198 Einw.
- Naundorf2.179 Einw.
- Cavertitz2.147 Einw.
- Dreiheide2.049 Einw.
- Löbnitz2.041 Einw.
- Arzberg1.815 Einw.
- Elsnig1.352 Einw.
- Trossin1.200 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen?
Anschrift: Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch. Telefon: +49 3421 758-0. Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung; Di 8.30–11.30 Uhr und 13–19 Uhr; Do 8.30–11.30 Uhr und 13–16 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@lra-nordsachsen.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen zuständig?
Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Delitzsch, Torgau, Schkeuditz, Eilenburg, Taucha, Oschatz, Bad Düben, Belgern-Schildau und weitere.
Hat die Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Haus der Wirtschaft, Delitzsch.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-nordsachsen.de/was-erledige-ich-wo/dezernat/amt-fuer-migration-und-auslaenderrecht
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Sachsen
- Ausländerbehörde Chemnitz
- Ausländerbehörde Erzgebirgskreis
- Ausländerbehörde Landkreis Mittelsachsen
- Ausländerbehörde Vogtlandkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Zwickau
- Ausländerbehörde Dresden
- Ausländerbehörde Landkreis Bautzen
- Ausländerbehörde Landkreis Görlitz
- Ausländerbehörde Landkreis Meißen
- Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Ausländerbehörde Leipzig
- Ausländerbehörde Landkreis Leipzig