Sachsen
Ausländerbehörde Landkreis Leipzig
Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 260.127 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Leipzig
Bahnhofstraße 5
04668 Grimma
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3437 984 1701
- Öffnungszeiten
- Di 8.30–12 Uhr und 13.30–18 Uhr; Do 8.30–12 Uhr und 13.30–16 Uhr; Fr 8.30–12 Uhr; Termin immer vereinbaren
- Fax
- +49 3437 984 7028
- Website der Behörde
- landkreisleipzig.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Leipzig zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Grimma27.529 Einw.
- Markkleeberg25.331 Einw.
- Borna20.131 Einw.
- Wurzen16.238 Einw.
- Markranstädt16.194 Einw.
- Frohburg12.120 Einw.
- Brandis9.654 Einw.
- Zwenkau9.305 Einw.
- Naunhof8.776 Einw.
- Colditz8.249 Einw.
- Borsdorf8.229 Einw.
- Bad Lausick8.043 Einw.
- Groitzsch7.442 Einw.
- Neukieritzsch7.147 Einw.
- Geithain6.870 Einw.
- Böhlen6.787 Einw.
- Pegau6.578 Einw.
- Machern6.548 Einw.
- Rötha6.325 Einw.
- Lossatal6.067 Einw.
- Großpösna5.570 Einw.
- Kitzscher5.140 Einw.
- Bennewitz5.135 Einw.
- Regis-Breitingen3.803 Einw.
- Trebsen/Mulde3.744 Einw.
- Parthenstein3.545 Einw.
- Thallwitz3.516 Einw.
- Belgershain3.470 Einw.
- Otterwisch1.357 Einw.
- Elstertrebnitz1.284 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Leipzig?
Anschrift: Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma. Telefon: +49 3437 984 1701. Öffnungszeiten: Di 8.30–12 Uhr und 13.30–18 Uhr; Do 8.30–12 Uhr und 13.30–16 Uhr; Fr 8.30–12 Uhr; Termin immer vereinbaren.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Leipzig zuständig?
Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Grimma, Markkleeberg, Borna, Wurzen, Markranstädt, Frohburg, Brandis, Zwenkau und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Leipzig?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreisleipzig.de/was-erledige-ich-wo/dezernat/auslaenderamt
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Sachsen
- Ausländerbehörde Chemnitz
- Ausländerbehörde Erzgebirgskreis
- Ausländerbehörde Landkreis Mittelsachsen
- Ausländerbehörde Vogtlandkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Zwickau
- Ausländerbehörde Dresden
- Ausländerbehörde Landkreis Bautzen
- Ausländerbehörde Landkreis Görlitz
- Ausländerbehörde Landkreis Meißen
- Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Ausländerbehörde Leipzig
- Ausländerbehörde Landkreis Nordsachsen