Ausländerbehörden.org

Sachsen

Ausländerbehörde Landkreis Görlitz

Zuständig für 53 Städte und Gemeinden mit rund 243.958 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Abteilung Asyl-/Ausländerrecht.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Görlitz
Otto-Müller-Straße 7
02826 Görlitz
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr; Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr; Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Online Terminanfrage
Postanschrift
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Website der Behörde
kreis-goerlitz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Görlitz zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Görlitz?

Anschrift: Otto-Müller-Straße 7, 02826 Görlitz. Telefon: +49 3581 663-0. Öffnungszeiten: Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr; Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr; Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Online Terminanfrage. E-Mail: auslaenderrecht@kreis-gr.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Görlitz zuständig?

Für 53 Städte und Gemeinden, darunter Görlitz, Zittau, Weißwasser/O.L., Löbau, Ebersbach-Neugersdorf, Niesky, Kottmar, Herrnhut und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Landkreis Görlitz weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau (SG Ausländerrecht), Zittau.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Görlitz?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/9319/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Sachsen