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Zittau · Landkreis Görlitz · 25.286 Einwohner

Ausländerbehörde für Zittau

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Görlitz mit Sitz in Görlitz. In Zittau gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Zittau: 02763, 02788

Standort in Zittau

  • Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau (SG Ausländerrecht)Hochwaldstraße 29, 02763 ZittauStandort laut Seite SG Ausländerrecht

Ausländerbehörde Landkreis Görlitz

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Görlitz
Otto-Müller-Straße 7
02826 Görlitz
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Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr; Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr; Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Online Terminanfrage
Postanschrift
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Website der Behörde
kreis-goerlitz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Zittau zuständig?

Für Zittau (Landkreis Görlitz) ist die Ausländerbehörde Landkreis Görlitz zuständig, Otto-Müller-Straße 7, 02826 Görlitz, Telefon +49 3581 663-0.

Gibt es eine Ausländerbehörde in Zittau?

Ja. Die Ausländerbehörde Landkreis Görlitz hat in Zittau einen Standort: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau (SG Ausländerrecht), Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau.

Welche Postleitzahlen gehören zu Zittau?

Zur Gemeinde Zittau gehören die Postleitzahlen 02763, 02788. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Görlitz erreichbar?

Öffnungszeiten: Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr; Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr; Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Online Terminanfrage.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Görlitz für