Dippoldiswalde · Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · 13.915 Einwohner
Ausländerbehörde für Dippoldiswalde
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Sitz in Pirna.
Postleitzahlen in Dippoldiswalde: 01744
Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3501 515-4266
- Öffnungszeiten
- Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Mi geschlossen; Do 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; um vorherige Terminabstimmung wird gebeten
- Website der Behörde
- landratsamt-pirna.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Dippoldiswalde zuständig?
Für Dippoldiswalde (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Telefon +49 3501 515-4266.
Welche Postleitzahlen gehören zu Dippoldiswalde?
Zur Gemeinde Dippoldiswalde gehören die Postleitzahlen 01744. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Mi geschlossen; Do 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; um vorherige Terminabstimmung wird gebeten.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).