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Freital · Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · 39.281 Einwohner

Ausländerbehörde für Freital

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Sitz in Pirna.

Postleitzahlen in Freital: 01705

Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
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Öffnungszeiten
Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Mi geschlossen; Do 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; um vorherige Terminabstimmung wird gebeten
Website der Behörde
landratsamt-pirna.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Freital zuständig?

Für Freital (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Telefon +49 3501 515-4266.

Welche Postleitzahlen gehören zu Freital?

Zur Gemeinde Freital gehören die Postleitzahlen 01705. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Mi geschlossen; Do 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; um vorherige Terminabstimmung wird gebeten.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für