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Neustadt in Sachsen · Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · 11.810 Einwohner

Ausländerbehörde für Neustadt in Sachsen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Sitz in Pirna.

Postleitzahlen in Neustadt in Sachsen: 01844

Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
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Öffnungszeiten
Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Mi geschlossen; Do 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; um vorherige Terminabstimmung wird gebeten
Website der Behörde
landratsamt-pirna.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Neustadt in Sachsen zuständig?

Für Neustadt in Sachsen (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Telefon +49 3501 515-4266.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt in Sachsen?

Zur Gemeinde Neustadt in Sachsen gehören die Postleitzahlen 01844. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 8–12 Uhr; Di 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Mi geschlossen; Do 8–12 Uhr und 13–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; um vorherige Terminabstimmung wird gebeten.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für